Todesstrafe
Die Synode der ELKI gegen die Todesstrafe
Angenommen von Synode der ELKI, im 2001 in Nicolosi (CT) mit dem Beschluss 2001/XXI
I.
So wie jedes Opfer eines Verbrechens Anspruch auf ‘Gerechtigkeit’, ein Recht auf Bestrafung des Täters hat, so hat auch jeder Täter ein Recht auf die eigene Bestrafung.
Doch sollte jede Strafe das irdische Spiegelbild der Gerechtigkeit Gottes sein , d.h. sie sollte – soweit wie möglich – dem Opfer zu einem Ausgleich des erlittenen Schadens helfen und dem Täter die Vergebung anbieten in der „Verheissung des neuen Lebens.“ (Resozialisierung)
II.
Die Todesstrafe verneint den möglichen positiven Sinn von Strafe und sie verneint die Möglichkeit der Wandlung des Täters; sie macht ihn zum „hoffnungslosen Fall“. Doch die Hoffnung auf Erlösung und Befreiung darf die Gesellschaft nie aufgeben.
Eine Gesellschaft, die mit dem Tode bestraft, hat das Vorurteil, dass: Resozialisation ausgeschlossen sei; damit entledigt sie sich der Verantwortung, die sie auch dem Täter gegenüber als Mitglied der selben Rechtsgemeinschaft hat.
III.
Das letzte Wort über Leben eines Menschen muss Gott vorbehalten bleiben. Mit der Todesstrafe maßt sich der Mensch dieses Recht an. Er greift in die letzte Souveränität Gottes ein und setzt sich selbst zum letzten Richter. Das darf nach dem Evangelium nicht sein. In der Kreuzigung Jesu hat Gott sein entscheidendes Urteil gesprochen: die Sühne für menschliche Schuld hat stattgefunden, die Todesstrafe ist zum letzten Mal vollstreckt worden.
Die Todesstrafe auf Golgatha bedeutet Auferstehung. Denn der Richter ist auch der Erlöser.