Segnung von hetero- und homosexuellen Menschen
Segen und Segnung von hetero- und homosexuellen Menschen in vielfältigen Partnerschaften
Positionspapier der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien
Von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien am 14. Mai 2011 mit Beschluss 2011/7 verabschiedet.
Die ELKI verabschiedet eine Stellungnahme zu Segen und Segnung von hetero- und homosexuellen Menschen in vielfältigen Partnerschaften. Im Hören auf Gottes Wort und in der Wahrnehmung gesellschaftlicher Veränderungen nimmt sie ihre Aufgabe wahr, Christen auf ihrem Lebensweg zu begleiten.
Im Bereich von Ehe, Familie und gelebter Sexualität nehmen wir eine Vielfalt von Lebensgemeinschaften wahr, die Menschen verantwortlich und selbstbestimmt wählen.
Verantwortlich gestaltete Lebensgemeinschaften sind angelegt auf Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit, Vertrauen und Gewaltfreiheit.
Homosexualität gehört zu den Ausprägungen menschlicher Geschlechtlichkeit insgesamt; Homosexuelle erfinden ihre Prägungen nicht, sie finden sie vor.
Daraus ergeben sich berechtigte Forderungen nach Gleichwertigkeit bis hin zur Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften, die die o.g. Merkmale verantwortlich gelebter Partnerschaft erfüllen.
Der Segen Gottes lässt alle Menschen Gottes Zuwendung leibhaft erfahren.
1. Einleitung: Standortbestimmung
Viele Kirchen befinden sich heute in einem Prozess der Bewusstseinsbildung von gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen in Ehe, Familie und gelebter Sexualität, die neu und anders in die kirchliche Realität einbezogen werden müssen.
Die Synode der ELKI hat mit ihrem Beschluss 2010/24 einen Meinungsbildungsprozess eingeleitet, der ein Positionspapier der Kirche zum Thema Segen in besonderen Lebenssituationen zum Ziel hat. Diese ”Lebenssituationen“ betreffen Menschen, die in verbindlicher hetero- oder homosexueller Partnerschaft leben.
Die rechtliche und kirchliche Verankerung von hetero- und homosexuellen Partnerschaften hat in verschiedenen Ländern und Kirchen einen höchst unterschiedlichen Stand der Wahrnehmung und Diskussion erreicht.
Als Mitglied des Lutherischen Weltbundes (LWB) sieht sich die ELKI hier eingebunden in einen Prozess der Lutherischen Kirchen, der 2007 mit dem Lund Papier “Ehe, Familie und menschliche Sexualität” eingeleitet wurde und 2012 seinen Abschluss finden soll.
Die folgende Stellungnahme ist das Ergebnis der Bewusstseinsbildung innerhalb der ELKI.
2.Gelebte Sexualität
Die Merkmale einer verantwortlich gelebten Beziehung sind angelegt auf Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit, Vertrauen und Gewaltfreiheit. Unbeschadet der sexuellen Prägung bleibt es Aufgabe jedes Menschen damit verantwortlich umzugehen. Die folgenden Überlegungen sind dazu hilfreich.
2.1. Homosexualität in der Humanwissenschaft
Die soziologische und psychologische Forschung, ebenso wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich eindeutig davon distanziert, dass Homosexualität eine krankhafte Form von Sexualität ist.
In der wissenschaftlichen Bearbeitung dieser Frage, ob Homosexualität eine krankhafte Form von Sexualität sei, glaubte man für lange Zeit eine Ursache der Homosexualität in den lebensgeschichtlichen Umständen und Besonderheiten der Betroffenen finden zu können. So etwa in einer Störung der sexuellen Identitätsfindung beim Heranwachsen, oder z.B. durch Kontakt mit Homosexualität vor einer gefestigten sexuellen Prägung. Daraus ergab sich der Ansatz, dass Homosexualität durch Seelsorge und entsprechende Therapie beeinflussbar und behandelbar wäre und somit „geheilt“ werden könne. Diese Theorie konnte wissenschaftlich nicht bestätigt werden, da sich eine sexuelle Identität auf sehr viel komplexeren Wegen bildet und festigt.
Auch die genetische Verankerung, also eine biologische Determination, hat in der Diskussion nach der Ursache der Homosexualität eine Rolle gespielt. Der Enthusiasmus über den Erkenntnisgewinn in der Genforschung hat dazu verleitet, genetisch definierte Ursachen als Grund für die Homosexualität zu vermuten. Diese Hypothese konnte wissenschaftlich nie bestätigt werden. Mittlerweile gelten monokausale Begründungen wie ein „verantwortliches Gen“ für einen so komplexen Sachverhalt als wissenschaftlich überholt.
Auch vermutete Störungen des Hormonhaushaltes bei Homosexuellen waren Gegenstand von Untersuchungen, die keinen ernst zu nehmenden Beitrag in der Sache erbringen konnten.
Auf der Grundlage der biomedizinischen Forschung zeigt sich, dass Homosexualität zu den Ausprägungen menschlicher Geschlechtlichkeit gehört, also eine natürliche Gegebenheit darstellt. Aus diesen Gründen ist die moralische Verurteilung der Homosexualität durch nichts zu rechtfertigen.
Die Merkmale einer verantwortlich gelebten Beziehung sind angelegt auf Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit, Vertrauen und Gewaltfreiheit. Unbeschadet der sexuellen Prägung bleibt es Aufgabe jedes Menschen damit verantwortlich umzugehen.
2.2. Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität
Nach wie vor ist Homosexualität in der Gesellschaft nicht allgemein akzeptiert; auch eine unkritische Lesart der Bibel trägt dazu bei. Das Einbringen biblischer Perspektiven in gegenwärtige ethische Fragestellungen heißt u. E. nicht, nur das Vergangene wörtlich zu wiederholen, sondern sich mit dem Kontext der Vergangenheit auseinanderzusetzen.
Zusätzlich fordert der Respekt vor der Autonomie des Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft die Toleranz und die Achtung von unterschiedlichen Formen der Lebensführung.
Hinter dem Begriff „Toleranz“ verbergen sich jedoch verschiedene Einstufungen, die
- von bloßer Duldung über
- die Gleichgültigkeit bis hin zur
- Achtung vor dem Anderssein reichen.
Anerkennung bedeutet jedoch mehr als die höchste Stufe dieser Einstufungen. Anerkennung vollzieht sich auf gleicher Augenhöhe. Daraus ergeben sich Forderungen nach Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung bis hin zur Gleichstellung der Homosexualität in allen Lebensfragen.
2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen zu Fragen der Homosexualität in der EU, in Deutschland und in Italien
Homosexualität gibt es seit Menschengedenken. Bereits im kaiserlichen China, im babylonischen Gilgamesch-Epos, in der griechischen Antike und im antiken Rom wird Homosexualität beschrieben. Man geht davon aus, dass ausschließlich homosexuell geprägte Menschen in der Bevölkerung (nach WHO) bei Männern 4%, bei Frauen 2% ausmachen. Kultur- und Sozialwissenschaftler nehmen an, dass dieser prozentuelle Anteil über die verschiedenen Epochen hinweg relativ konstant geblieben ist.
Homosexualität stand jedoch immer im Blickfeld der Strafgesetzgebung:
- Erst 1963 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass das Verbot einvernehmlicher Homosexualität zwischen Erwachsenen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
- 1994 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der EU verabschiedet.
- 2001 erfolgte in Deutschland durch das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft ein wichtiger Schritt für die zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen. Es wird die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ermöglicht, die dem Partner in wesentlichen Punkten eine dem Ehegatten vergleichbare Rechtsstellung verschafft (Erbrecht, Mietrecht, Namensrecht, Unterhaltsanspruch, Zeugnisverweigerungsrecht, Besuchsrecht im Krankenhaus), sich aber dennoch deutlich von der Ehe abgrenzt.
- Italien ist in der Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Parlamentes säumig, sodass im Verglich zu anderen europäischen Ländern ein großer Nachholbedarf besteht. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass sich – wenngleich mit Verzögerung – die in anderen europäischen Ländern bewährten Regelungen auch in Italien durchsetzen werden.
Die ELKI befürwortet die Umsetzung der rechtlichen Regelungen von Lebenspartnerschaften.
3. Christliche Perspektiven
3.1. Wie wir die Bibel lesen – hermeneutische Klärung
Wenn Christen ihre Bibel aufschlagen, tun sie dies im Vertrauen darauf, dass durch das vielgestaltige Zeugnis der Heiligen Schrift, Gottes Wort und Weisung heute vernehmbar werden. Zugleich ist deutlich, dass die biblischen Zeugnisse eine Geschichte haben. Die Suche nach Gottes Wort und Willen zu einer bestimmten Zeit hat konkrete Weisungen hervorgebracht, die nicht zu aller Zeit und nicht für alle Zeit uneingeschränkte Gültigkeit beanspruchen können. Die Bibel in ihrer vielgestaltigen und oft sogar widersprüchlichen Form ist selbst ein Beispiel für diese nicht abreißende Suche nach Gottes Weisung im jetzt und hier. Einzelne biblische Aussagen können so nicht isoliert als Gottes Wort für heute verstanden werden. Nicht umsonst schreibt Paulus deshalb: „Der Buchstabe tötet, der Geist aber macht lebendig“ (2 Kor 3,6). Zum sinnvollen und richtigen Verständnis biblischer Aussagen muss deshalb ein Kriterium, ein Maßstab gefunden werden, nach dem biblische Einzelaussagen beurteilt und eingeordnet werden können.
Martin Luther benennt als Zentrum und Maßstab aller christlichen Verkündigung „was Christum treibet“ (Martin Luther in der Vorrede auf die Episteln S. Jacobi und Judae, 1522); d.h. alles, was Gottes uneingeschränkte Liebe gegenüber seiner Schöpfung und seinen Geschöpfen zum Ausdruck bringt, kann als Mitte der Schrift angesehen werden. Insbesondere alttestamentliche Kult- und Reinheitsgebote haben deshalb für den christlichen Glauben ihre praxisleitende Funktion verloren. Pointiert kann Martin Luther 1525 schreiben: „Kein Pünktlein geht uns an bei Mose.“
3.2. „Homosexualtiät“ im Zeugnis der Schrift
Auf dem oben beschriebenen Hintergrund ist es nicht ausreichend, einzelne Bibelstellen zum Thema „Homosexualität“ für die ethische Beurteilung derselben heranzuziehen. Richtig ist zunächst, dass in der Bibel homosexuelle Praktiken eindeutig verurteilt werden. Zu nennen sind da: Leviticus 18,22; 20,13; Römer 1,24ff; 1. Kor.,6,9ff. Wichtig ist jedoch, diese Praktiken, bei denen in der Regel keine gleichberechtigten Partner beteiligt waren, nicht mit dem zu verwechseln, was wir heute unter Homosexualität verstehen.
Im einzelnen gilt es dazu zu bedenken:
Die aus dem Buch Leviticus stammenden Beurteilungen homosexueller Praktiken sind im Zusammenhang der israelitischen Kult- und Reinheitsgebote zu sehen, die für christliches Leben keine Handlungsrelevanz mehr haben. Wer einzelne dieser Gebote für weiterhin relevant und gültig hält, müsste nach dem Selbstverständnis dieser Texte alle diese Gebote gleichermaßen für gültig halten. Doch welche Relevanz hat heute zum Beispiel folgendes Gebot: „Lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist“ ( Lev 19,19c)?
So antwortet Jesus, als er nach dem höchsten Gebot gefragt wird ( Mt 22,34-40), mit zwei Zitaten aus der Thora. Das zweite Zitat stammt aus dem Buch Leviticus. Ein Zitat, das nach Jesu Verständnis „Gesetz und Propheten“, also die ganze Thora, besser zusammenfasst als alle Ge- und Verbote im Einzelnen:„Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Lev 19,18). Also nicht das einzelne Kult- und Reinheitsgebot der Thora ist entscheidend, sondern die Gesamtrichtung des Handelns.
Die von Paulus in Römer 1,24ff verurteilte „Homosexualität“ ist im Zusammenhang seiner Argumentation zu lesen. Alle Menschen können gleichermaßen ohne Ausnahme in ihrer schuldhaften Gebrochenheit dem Willen Gottes nicht entsprechen und bedürfen der Rechtfertigung Gottes. Paulus hat dabei nicht das Thema der Homosexualität an sich im Blick, sondern eine fehlgeleitete Gottesverehrung, für die er als Beispiel homosexuelle Praktiken anführt. Verständlich sind die paulinischen Aussagen nur auf dem Hintergrund heidnischer Kultprostitution als Beispiel für Götzendienst. Die von Paulus genannten sexuellen Handlungen fanden weder unter gleichberechtigten Partnern statt, noch waren sie Ausdruck verantwortlich gestalteter Sexualität. Ohne diesen heidnisch-kulturellen Hintergrund hat das paulinische Urteil über Homosexualität keinen Bestand.
3.3. Ehe, Familie und Sexualität
Nach biblischem Verständnis vollzieht sich menschliches Leben als Leben jenseits von Eden. Männer und Frauen leben „nach dem Fall“, also in einem Zustand, der von Zerrissenheit und Schuld geprägt ist. Auch menschliche Sexualität findet nicht mehr im Garten Eden statt. Die Sündenfallgeschichte erzählt davon, wie Gott, nachdem Adam und Eva vom Baum der Erkenntnis gegessen haben, das Leben beschreibt, das sie nun erwartet. Von Mühsal und Schmerz, von Dornen und Disteln werden Arbeit und Leben geprägt sein. Unter diesem „jenseits von Eden“ steht alles Nachdenken über Liebe, Partnerschaft und Ehe.
Die Vielzahl der Lebens- und Beziehungsformen, die wir heute vorfinden, ist eine Konsequenz unserer brüchigen Existenz. Immer wieder neu machen sich Männer und Frauen auf die Suche nach tragfähigen und belastbaren Beziehungsformen. Die Ehe ist davon die grundlegende Form. Daneben gibt es jedoch andere Lebensformen von verantwortlich gelebter Partnerschaft. Kirchliche Aufgabe ist es, Menschen in all diesen Lebensformen zu begleiten.
3.4. Zum Segen und zur Segenspraxis
Ursprung des Segens ist immer Gott, von ihm geht aller Segen aus. In ihm erfahren Menschen die bedingungslose Zuwendung Gottes. Gott segnet Menschen in ihrer jeweiligen Geschichte und schenkt ihnen durch seine Zuwendung eine dankbare Sicht auf ihr Leben. So können sich Menschen durch Gottes Segen unabhängig vom Urteil Anderer als geliebte und akzeptierte Geschöpfe erfahren.
Diese Zuwendung Gottes kann nur empfangen werden. Der einzelne kann sich Gottes Segen nicht selber zusprechen, sondern muss ihn vom anderen zugesprochen bekommen.
Der kirchliche Begriff des Segens ist abzugrenzen vom umgangssprachlichen Gebrauch. Beim Segnen geht es nicht darum, menschliche Verhaltensweisen und Beziehungen abzusegnen. Vielmehr soll der Segen Menschen auf ihrem Lebensweg ermutigen und stärken, das eigene Leben dankbar wahrzunehmen.
In der kirchlichen Tradition werden Menschen in unterschiedlichsten biografischen Situationen nicht nur seelsorgerlich begleitet, sondern auch gesegnet. Solche Segensriten zum Übergang finden wir außer bei der Segnung eines Paares auch für Menschen in Krankheitszeiten und Krisen, auch bei Abschieden und bei Neuanfängen. Menschen sollen sich in Übergangssituationen ihres Lebens und in Krisenzeiten auf die segnende Nähe Gottes verlassen können.
Die Segnung eines Paares passt sich so in eine Kultur des Segnens ein, die sich an der Vielfalt von Übergangssituationen im Verlauf eines Menschenlebens orientiert. Die Segnung, in der Gottes Zuwendung und sein Geleit zugesprochen werden, gilt deshalb auch Lebensgemeinschaften, die auf Dauer angelegt sind und verantwortlich gelebt werden, seien sie hetero- oder homosexuell. Die Segnung zu Beginn des gemeinsamen Weges soll diesen Paaren innere Kraft schenken, ihre Partnerschaft in ethischer Verantwortung zu gestalten und unter dem Beistand Gottes zu leben.
So gesehen ist der Segen ein Schatz, der uns als Kirche anvertraut ist. Diesen Schatz darf die Kirche keinem Menschen, der um den Segen bittet, vorenthalten. Die Grundbotschaft der Bibel, dass Gottes Wirken, dass sein Segen stärker ist als Angst und Tod, gilt vorraussetzungslos für alle Menschen, unabhängig von ihrer Lebensform.
Indem die Kirche Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation segnet, bringt sie die volle Akzeptanz der Gesegneten zum Ausdruck. Dies gilt uneingeschränkt auch für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Pastorinnen und Pastoren.
3.5. Gottesdienstliche Begleitung von Menschen in besonderen Lebenssituationen
Segnungen finden als öffentliche Gottesdienste oder in öffentlichen Gottesdiensten statt. Sie geschehen in einer liturgischen Form, die sich von der einer Trauung klar unterscheidet.
Eine Segenshandlung kann stattfinden, wenn:
- mindestens einer der Partner/Partnerinnen Mitglied der ELKI oder Mitglied einer mit ihr in voller Kirchengemeinschaft stehender Kirche ist.
- der Kirchenvorstand der betr. Gemeinde vor Ort seine Zustimmung gegeben hat.
- der Pfarrstelleninhaber/ die Pfarstelleninhaberin, der/die Segnung vollziehen soll, seine/ihre Zustimmung gibt.
Die Kommission
Christiane Groeben (Vorsitzende), Uwe Habenicht, Oswald Mayr, Ingrid Rauh, Lore Sarpellon