Synode (§§ 17-20)
Die Synode ist das Parlament der ELKI, also das gesetzgebende Organ. Die stimmberechtigten Delegierten (Synodale) werden von den Gemeinden ernannt. Maximal vier Delegierte können zusätzlich von der Synode gewählt werden. Werke der ELKI sind jeweils mit einem Sitz in der Synode vertreten. Die Synode wird in der Regel einmal im Jahr einberufen. Eine Synodalperiode dauert vier Jahre.
Jede Gemeinde der ELKI ist in der Synode mit einem Pfarrer und mindestens zwei Gemeindemitgliedern vertreten. Gemeinden, die mehr als 200 Mitglieder haben, haben das Recht, für jeweils 200 weitere Mitglieder einen weiteren Synodalen zu entsenden. Ein Vertreter der Rechnungsprüfer, des Schlichtungs- und des Finanzausschusses haben ex ufficio Rederecht. Teilnehmern und Gästen kann vom Präsidium das Rederecht erteilt werden.
Die Synode wählt Personen in die folgenden Ämter: Synodalpräsidium (Präsident, Vizepräsident, Schriftführer), Dekan, Vizedekan, drei Laienmitglieder des Konsistoriums, bis zu vier außerordentliche Synodale, Finanzausschuss, Rechnungsprüfer, Schlichtungsausschuss, Ausschuss für Glaubensfragen. Sie kann Kommissionen und Ausschüsse einrichten. Sie befindet über die Arbeit der Exekutive (Konsistorium), nimmt Berichte der Werke der ELKI, der zu bestimmten Aufgaben Beauftragten und der Vertragspartner entgegen und entscheidet über Verfassungsfragen sowie Vermögens- und Immobilienbesitz.
[Christiane Groeben, 23.03.2017]