Rom, 9. März 2023 – Gleichstellung der Geschlechter und Mindestquote von unter 27-Jährigen.
Das sind die Bestimmungen, die die Nordkirche (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland) auf der 16. Tagung der Zweiten Landessynode am 23. und 25. Februar in Lübeck-Travemünde beschlossen hat.
Außerdem führte die Nordkirche Richtlinien und ein Abstimmungssystem ein, damit diese Entscheidungen in ihrem höchsten Leitungsgremium umgesetzt und garantiert werden.
Die Gleichstellung der Geschlechter wird damit verbindlich und eine obligatorische Quote der Mitglieder der Synode muss jung sein. So wird künftig mindestens jedes zehnte Mitglied der Landessynode der Nordkirche zwischen 18 und 27 Jahre alt sein.
Zufrieden äußerte sich die Präses der Synode der Nordkirche Ulrike Hillmann: „Ich bin stolz, dass die Landessynode in großer Einmütigkeit diesen Schritt geschafft hat.“ Hillmann fügte hinzu, dass dieser Beschluss nicht als selbstverständlich angesehen werden sollte.
„Geschlechtergerechtigkeit und damit Chancengleichheit haben sehr viele Institutionen, Unternehmen und Organisationen noch lange nicht realisiert.“
die Präses der Synode der Nordkirche Ulrike Hillmann
Ein Mandat, das die Präses als „wahrhaft christlich“ bezeichnet, um „die Gleichstellung unterrepräsentierter Gruppen oder Personen zu fördern“ und „eine möglichst gerechte Beteiligung und Einbeziehung aller Mitglieder in die Willensbildung der Kirche zu erreichen“.
Eine Entscheidung, die sicherlich Auswirkungen auf die Landschaft der evangelischen Kirchen in ganz Deutschland haben wird.
Die Landessynode der Nordkirche (156 Sitze) setzt sich derzeit zu 55 Prozent aus Männern und zu 43 Prozent aus Frauen zusammen, wobei drei Sitze nicht besetzt sind. Das neue Wahlrecht wird zum ersten Mal 2024 bei der Wahl der nächsten Synode angewendet.
„Die Entscheidung der Nordkirche ist ein starkes Zeugnis für das Engagement unserer Mitgliedskirche für Geschlechter- und Generationengerechtigkeit als Akt des Glaubens“, sagte Pfarrerin Dr. Marcia Blasi, Programmverantwortliche für Gendergerechtigkeit und Bevollmächtigung von Frauen beim Lutherischen Weltbund (LWB).
Die Entscheidung der Nordkirche fällt in das Jahr, in dem wir das zehnte Jubiläum der Verabschiedung des Grundsatzpapiers Gendergerechtigkeit im LWB feiern.
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